Koch I.D. • Kirchberg 112, 8324 Kirchberg an der Raab • +43/(0)699/11430563 • Fax:+43 (0)3115 49459 • e-mail
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ewald Koch

Gültig ab 1.7.2007 bis auf Widerruf, Irrtum und Änderungen vorbehalten


1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen:

1.1 Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich
aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für
alle Leistungen, die der Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im
Rahmen dieses Vertrages durchführt.

1.2 Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie
vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.


2.) Zustandekommen/Vertragsgegenstand des Vertrages:

2.1 Vertragsgegenstand ist die im Angebot beschriebene Leistung. Ein Vertrag über die Dienstleistung
kommt mit der Auftragsbestätigung des Kunden mit uns über der laut Angebot angebotenen
Leistung zustande. Durch die Auftragsbestätigung erkennt der Kunde diese AGB ausnahmslos an.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wir erbringen unsere Dienste ausschließlich
auf der Grundlage des Vertrages, der sich aus dem Angebot und unseren allgemeinen
Geschäftsbedingungen ergeben.

2.2 Angebote sind grundsätzlich freibleibend.


3.) Preise:

3.1 Es gelten die jeweils gültigen Preise bei Vertragsabschluss/Auftragsbestätigung.

3.2 Die genannten Preise enthalten keine Umsatzsteuer, diese ist gesondert vom Auftraggeber
zu bezahlen.

3.3 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro


4.) Leistungserfüllung:

4.1 Mit Übergabe der Pläne/Dateien an den Kunden gilt die vertragsgemäße Leistung durch uns als
erfüllt. Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger und/oder Datenübertragung und/oder in Druckform.


5.) Zahlung:

5.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung.

5.2 Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig.

5.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung
jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5.4 Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, dann Zinsen und
Nebenspesen, dann die vorprozessualen Kosten (falls diese zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig waren), wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros,
dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.


6.) Kostenvoranschlag:

6.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für
die Richtigkeit übernommen werden.

6.2 Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird
gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.


7.) Mahn- und Inkassospesen:

7.1 Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß, sowie
Mahnkosten von € 10.- Euro verrechnet.

7.2 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche
von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten (sofern sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig waren), wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu
refundieren.


8.) Eigentumsrecht:

8.1 Pläne, Prospekte, Berichte, Technische Unterlagen und dgl. sind urheberrechtlich geschützt.
Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung zulässig; ebenso die
Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Auftraggeber selbst.

8.2 Die Firma Ewald Koch ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und
Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) der Firma
Ewald Koch anzugeben.


9.) Inhalte:

9.1 Für den Inhalt der zu erstellenden Pläne ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Pläne sind vom
Auftraggeber zu prüfen. Bei Ausführung von Bauarbeiten aufgrund unserer Unterlagen wird darauf
hingewiesen, dass Maße grundsätzlich vom Ausführenden am Bau zu kontrollieren sind, auch
wenn dies auf den Planunterlagen nicht ausdrücklich angegeben ist.


10.) Geheimhaltung:

10.1 Die Firma Ewald Koch ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen
verpflichtet.

10.2 Die Firma Ewald Koch ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und
solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat.
Nach Durchführung des Auftrages ist die Firma Ewald Koch berechtigt, das vertragsgegenständliche
Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts
anderes vereinbart ist.


11.) Gewährleistung, Garantie und Haftung:

11.1 Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich
durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu
erfolgen hat.

11.2 Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung
bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von der Firma Ewald Koch innerhalb angemessener Frist, die im
allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu
erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht
werden.

11.3 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit der von ihm zu erwartenden Sorgfalt zu erbringen.


12.) Vertragsrücktritt:

12.1 Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Auftraggebers
oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist der
Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur
Gänze erfüllt ist.

12.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von allen weiteren Leistungs- und
Lieferungsverpflichtungen entbunden.

12.3 Ist der Auftragnehmer zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das
gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiteres
findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die
vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen zu honorieren.

12.4 Bei Verzug des Auftragnehmers mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach
Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu
setzen.


13.) Höhere Gewalt:

13.1 Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Spähre des Auftragnehmers
entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen, wie zb. Betriebs- und
Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers. Höhere Gewalt und unvorgesehene Ereignisse
gelten befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung,
ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.


14.) Erfüllungsort:

14.1 Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz der Firma Ewald Koch.


15.) Erfüllungsort und Gerichtsstand und anwendbares Recht:

15.1 Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Firma Ewald Koch und dem Kunden
ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Firma Ewald Koch örtlich und sachlich
zuständiges österreichisches Gericht vereinbart.
 
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