Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ewald Koch Gültig ab 1.7.2007 bis auf Widerruf, Irrtum und Änderungen vorbehalten 1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen: 1.1 Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchführt. 1.2 Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. 2.) Zustandekommen/Vertragsgegenstand des Vertrages: 2.1 Vertragsgegenstand ist die im Angebot beschriebene Leistung. Ein Vertrag über die Dienstleistung kommt mit der Auftragsbestätigung des Kunden mit uns über der laut Angebot angebotenen Leistung zustande. Durch die Auftragsbestätigung erkennt der Kunde diese AGB ausnahmslos an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wir erbringen unsere Dienste ausschließlich auf der Grundlage des Vertrages, der sich aus dem Angebot und unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben. 2.2 Angebote sind grundsätzlich freibleibend. 3.) Preise: 3.1 Es gelten die jeweils gültigen Preise bei Vertragsabschluss/Auftragsbestätigung. 3.2 Die genannten Preise enthalten keine Umsatzsteuer, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen. 3.3 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro 4.) Leistungserfüllung: 4.1 Mit Übergabe der Pläne/Dateien an den Kunden gilt die vertragsgemäße Leistung durch uns als erfüllt. Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger und/oder Datenübertragung und/oder in Druckform. 5.) Zahlung: 5.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung. 5.2 Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. 5.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. 5.4 Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, dann Zinsen und Nebenspesen, dann die vorprozessualen Kosten (falls diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld. 6.) Kostenvoranschlag: 6.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. 6.2 Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. 7.) Mahn- und Inkassospesen: 7.1 Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß, sowie Mahnkosten von € 10.- Euro verrechnet. 7.2 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten (sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren. 8.) Eigentumsrecht: 8.1 Pläne, Prospekte, Berichte, Technische Unterlagen und dgl. sind urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung zulässig; ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Auftraggeber selbst. 8.2 Die Firma Ewald Koch ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) der Firma Ewald Koch anzugeben. 9.) Inhalte: 9.1 Für den Inhalt der zu erstellenden Pläne ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Pläne sind vom Auftraggeber zu prüfen. Bei Ausführung von Bauarbeiten aufgrund unserer Unterlagen wird darauf hingewiesen, dass Maße grundsätzlich vom Ausführenden am Bau zu kontrollieren sind, auch wenn dies auf den Planunterlagen nicht ausdrücklich angegeben ist. 10.) Geheimhaltung: 10.1 Die Firma Ewald Koch ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet. 10.2 Die Firma Ewald Koch ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist die Firma Ewald Koch berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. 11.) Gewährleistung, Garantie und Haftung: 11.1 Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat. 11.2 Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von der Firma Ewald Koch innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden. 11.3 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit der von ihm zu erwartenden Sorgfalt zu erbringen. 12.) Vertragsrücktritt: 12.1 Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. 12.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden. 12.3 Ist der Auftragnehmer zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiteres findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen zu honorieren. 12.4 Bei Verzug des Auftragnehmers mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen. 13.) Höhere Gewalt: 13.1 Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Spähre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen, wie zb. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers. Höhere Gewalt und unvorgesehene Ereignisse gelten befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen. 14.) Erfüllungsort: 14.1 Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz der Firma Ewald Koch. 15.) Erfüllungsort und Gerichtsstand und anwendbares Recht: 15.1 Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Firma Ewald Koch und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Firma Ewald Koch örtlich und sachlich zuständiges österreichisches Gericht vereinbart. |